In den letzten Wochen ist es vermehrt zu unangekündigten Waffenaufbewahrungskontrollen gekommen. Der Hegering rät allen Mitgliedern ihre Waffen- und Munitionsschränke zeitnah zu überprüfen. Die Aufbewahrungsvorschriften sollten bekannt sein. Lesenswert hierzu das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: OVG entscheidet zu Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln (nrw.de)